Donnerstag, 18. September 2008
You never walk alone ...
... jedenfalls dann nicht, wenn Sie sich die beiden gelben Ratgeber für Arbeitslose aus dem Fachhochschulverlag zulegen. In beiden finden Sie die wichtigsten Fakten, Gesetze, Interpretationen von Gesetzen und Gerichtsurteilen zum SGB II (Sozialgesetzbuch 2 = ALG II) und SGB III (= ALG I).
Denn das ist wichtig: Die Rechte und Pflichten von Arbeitslosen sind gesetzlich geregelt. Die Anordnungen von Ihrer ARGE oder Agentur für Arbeit beruhen auf Interpretationen dieser Gesetze. Es kann sein, dass diese Interpretationen vom Gesetzgeber bestätigt werden, manchmal, inzwischen sogar sehr oft, entscheidet der Gesetzgeber aber zu Gunsten der ALG-II-Empfänger.
Also: wenn Sie Post von Ihrer ARGE oder Agentur für Arbeit bekommen und Sie mit dem Inhalt nicht einverstanden sind, machen Sie sich schlau: In den Sozialgesetzbüchern, aber auch in den Leitfäden für Arbeitslose. Dort wird Ihnen gezeigt, wie die Gesetze bisher ausgelegt wurden und / oder ob es noch Klärungsbedarf gibt. Ggf. lohnt es sich, dem Bescheid Ihrer ARGE / Agentur für Arbeit zu widersprechen.
Es kann auch hilfreich sein, sich mit anderen Arbeitslosen auszutauschen. Das Problem, was Sie bewältigen müssen, hat vielleicht bereits jemand anderes gemeistert. Vielleicht wird eine bestimmte Massnahme nicht nur Ihnen "verordnet", sondern auch anderen.
Und fühlen Sie sich nicht schlecht oder glauben, Sie würden etwas Unrechtes tun. Hartz IV ist noch nicht so alt wie die Menschheit selbst und noch nicht alle Gesetze sind abschliessend ausgelegt. Und niemanden, besonders nicht dem Steuerzahler, ist gedient, wenn man Sie in eine Massnahme zwangsverfrachtet, die sehr teuer ist, aber die für Sie überhaupt keinen Sinn macht. Im Zweifelsfall verdient nur der Weiterbildungsträger. Die ARGE kann Ihrer Arbeitslosenstatistik bereinigen, weil sie Sie für ein paar Wochen oder Monate "beschäftigt" hält.
Und nein, der Fachhochschulverlag zahlt mir keine Provision. An dieser Stelle möchte ich deshalb auch gleich eine Kritik loswerden: Der Index zum Leitfaden zum ALG II ist mehr als bescheiden. Man muss sich manchmal doch arg lange durchwurschteln, bis man auf die gewünschte Information stösst.
Ansonsten: Arbeitslose aller Länder - vereinigt Euch!

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Donnerstag, 4. September 2008
Wollt Ihr die totale Erniedrigung?
Ein anderes unserer Lieblingsthemen ist die "Zumutbarkeit". Sie spielt ja schon bei den 1-Euro-Jobs eine grosse Rolle, ist aber auch für sich gesehen ein interessantes Thema. Ausgehend von der (falschen) Annahme, dass es genug bezahlte Arbeit in Deutschland gibt und der Hartz-IV-Bezug nur einen vorübergehenden Zustand darstellt, soll jeder Arbeitslose jede Arbeit annehmen, um seinen Lebensunterhalt zu finanzieren. Ist ja nur vorübergehend! Jede bezahlte oder unbezahlte Arbeit ist zumutbar. Egal, was Sie vorher gemacht haben oder welche Ausbildung Sie haben. Gehen Sie putzen, gehen Sie Briefe stempeln! Dabei widerspricht diese Politik allen wissenschaftlichen Erkenntnissen von Gewerkschaften, Arbeitssoziologen und Psychologen. Die Arbeitsproduktivität steigt, wenn Arbeitnehmer motiviert sind. Arbeitnehmer sind motiviert, wenn sie eine Arbeit gerne ausführen, wenn eine Arbeit ihrem Qualifikationsprofil und ihren Stärken entspricht und im besten Fall Spass macht.
Eine Arbeit, die einen Arbeitnehmer über- oder unterfordert und die über einen längeren Zeitraum (mindestens 6 Monate - 1 Jahr) ausgeführt werden muss, gehört zu den anerkannten Mobbing-Tatsachen (vgl. z. B. Heinz Leymann, Kategorie: Angriffe auf Qualität und Perspektiven der Arbeit) und wirkt sich nicht nur demotivierend, sondern auch zerstörend auf das Selbstwertgefühl eines Menschens aus. Die französische Viktomologin Marie-France Hirigoyen schreibt: "Schikanieren. Dies besteht darin, daß man das Opfer mit nutzlosen oder entwürdigen Aufgaben betraut. So mußte zum Beispiel Sonia, Inhaberin eines Universitätsdiploms, sich damit abfinden, in einem winzigen, ungelüfteten Raum Briefumschläge zu kleben." Arbeit ist alles?

N. B.: im Niedriglohnsektor herrscht keine Arbeitslosigkeit?

Literatur: Hirigoyen, Marie-France: Die Masken der Niedertracht. Seelische Gewalt im Alltag und wie man sich dagegen wehren kann. München 2002.

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Kriminalisierung von Hartz IV - Empfängern
Eines unserer Lieblingsthemen sind 1-Euro-Jobs. In der Amtssprache werden sie auch "zusätzliche Arbeitsgelegenheiten" genannt oder "gemeinnützige Arbeit". Während früher nur Straffällige, die nach einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten, "gemeinnützige Arbeit" ableisten mussten, "dürfen" das nun auch prinzipiell alle Hartz IV - Empfänger. Falls ein Hartz IV- oder ALG II - Empfänger nicht einsieht, welche grosse Chance eine solche Tätigkeit in sich birgt (Kontakt zu einem Arbeitgeber!, geregelter Tagesablauf!, Integration in ein Arbeitsteam!, Erweiterung der berufspraktischen Kenntnisse!), dann kann er oder sie auch gezwungen werden. Denn wer eine zumutbare Tätigkeit ablehnt, dem darf der Hartz-IV-Satz für 3 Monate um 30 % gekürzt oder ganz gestrichen werden. Und zumutbar ist prinzipiell jede Tätigkeit. Auch Laubfegen im Park oder Müllsortieren bei den AWM (Abfallwirtschaftbetriebe). Sie haben studiert oder einen qualifizierten Berufsabschluss? Egal! Hauptsache Arbeit. Denn wer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, ist selbst schuld und schadet der Gesellschaft durch den Bezug öffentlich finanzierter Sozialleistungen. Wenn das kein Verbrechen ist!

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Willkommen
Hallo und herzlich Willkommen ...

in der lebenswertesten Stadt der Welt! Wie gut es uns Hartz IV - Empfängern hier geht, könnt Ihr ab heute bei sause & brause lesen. Auch wir wünschen Euch ein Leben in Sause & Brause!

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