Donnerstag, 4. September 2008
Kriminalisierung von Hartz IV - Empfängern
Eines unserer Lieblingsthemen sind 1-Euro-Jobs. In der Amtssprache werden sie auch "zusätzliche Arbeitsgelegenheiten" genannt oder "gemeinnützige Arbeit". Während früher nur Straffällige, die nach einer Verurteilung durch ein deutsches Gericht ihre Geldstrafe nicht zahlen konnten, "gemeinnützige Arbeit" ableisten mussten, "dürfen" das nun auch prinzipiell alle Hartz IV - Empfänger. Falls ein Hartz IV- oder ALG II - Empfänger nicht einsieht, welche grosse Chance eine solche Tätigkeit in sich birgt (Kontakt zu einem Arbeitgeber!, geregelter Tagesablauf!, Integration in ein Arbeitsteam!, Erweiterung der berufspraktischen Kenntnisse!), dann kann er oder sie auch gezwungen werden. Denn wer eine zumutbare Tätigkeit ablehnt, dem darf der Hartz-IV-Satz für 3 Monate um 30 % gekürzt oder ganz gestrichen werden. Und zumutbar ist prinzipiell jede Tätigkeit. Auch Laubfegen im Park oder Müllsortieren bei den AWM (Abfallwirtschaftbetriebe). Sie haben studiert oder einen qualifizierten Berufsabschluss? Egal! Hauptsache Arbeit. Denn wer keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hat, ist selbst schuld und schadet der Gesellschaft durch den Bezug öffentlich finanzierter Sozialleistungen. Wenn das kein Verbrechen ist!

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